Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Livestream.watch Film & Broadcast GmbH
Allgemeines
1. Allgemeines
Die AGB der Livestream.watch Film & Broadcast GmbH, folgend Livestream.watch genannt, gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Alle Leistungen der Livestream.watch erfolgen zu den nachfolgenden zum Vertragsbestandteil der Geschäftsbeziehung gewordenen Bedingungen. Von diesen AGB abweichende Regelungen und Bedingungen, sowie Nachträge und einzelne Vereinbarungen zu den Geschäftsbeziehungen erkennt die Livestream.watch nur schriftlich und nach vorheriger Absprache an.
AGB
2. Auftragserteilung
Um eine Dienstleistung der Livestream.watch zu erhalten oder zu nutzen, wird durch den Auftraggeber ein Auftrag erteilt.
Der Vertrag wird mit schriftlicher Bestätigung durch die Livestream.watch wirksam. Die Beauftragung der Livestream.watch erfolgt ausschließlich nach den AGB der Livestream.watch. AGB des Auftraggebers sind somit ausgeschlossen. Anderweitige Vereinbarungen der AGB der Livestream.watch oder der AGB des Auftraggebers ist in einem gesonderten Teil des Auftrages schriftlich festzuhalten.
Die Auftragserteilung ist abgeschlossen, wenn beide Seiten den Auftrag schriftlich bestätigt haben. Der Auftrag beinhaltet Anfahrt (50ct/km) pro PKW, Spesen pro Person und Übernachtungskosten nach Spesen- und Ländertabelle.
Die schriftliche Bestätigung muss spätestens bei dem Beginn der Zahlungsmodalitäten (Pkt. 6) vorliegen.
Angebote sind vorbehaltlich Inhalts- und anderen Irrtümer. Angebote sind nach 14 Tagen hinfällig, sofern die Antwort des Auftragnehmers ausbleibt. Sollten Angebote innerhalb von 14 Tagen vor Auftragstermin angefragt werden, sind diese nur 48 Stunden gültig (auch hier ist die schriftliche Bestätigung des Auftrages wie obenstehend notwendig).
3. Lizenzen & Rechte
Für Dienstleistungen, die ausschließlich für den Auftraggeber erbracht werden, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung das zeitlich, räumlich und sachlich sowie ausschließlich und unbeschränkte Nutzungsrecht von der Produzentin Livestream.watch am Endprodukt (z.B. geschnittene Aufzeichnung, fertiger und abgenommener Unternehmerfilm, geschnittener und bearbeiteter Livestream) eingeräumt, da sämtliches Rohmaterial bei Livestream.watch verbleibt.
Falls diese AGB in einem bestehenden Verhältnis nicht gelten, wird dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
Hiervon ausgenommen sind für den Kunden speziell erarbeitete Konzepte, Analysen und Dokumente. Die hier erwähnten Rechte werden mit dem Auftraggeber in den Auftragsdokumenten speziell für das Konzept oder die Analyse festgelegt.
Das Urheberrecht des im Auftrag befindlichen Gegenstands oder Werkes verbleibt als geistige Schöpfung bei der Livestream.watch. Ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen.
Die Regelungen des Urheberechts finden auch dann vereinbarte Anwendung, wenn die Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Eine nachträgliche Veränderung der Werke dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Livestream.watch nicht vorgenommen werden.
Eine teilweise oder vollständige Nachahmung ist unzulässig. Unbestritten hiervon sind Kameraperspektiven, die ein Gesamtbild (Totale) zeigen und grundsätzlich die Veranstaltung aufnehmen. Der Veranstalter hat hier für die Einhaltung des Persönlichkeitsrechts der Gäste zu sorgen, nicht Livestream.watch. Das Einverständnis der Menschen vor der Kamera wird vorausgesetzt.
Die Inhalte der Referenten und deren Folien sind nicht Teil der Schutzrechte von Livestream.watch.
Als europäisches Unternehmen ist Livestream.watch DSGVO-konform und bearbeitet ihre Daten nach besten Gewissen und Wissen. Auf Wunsch kann ein Datenverarbeitungsvertrag mit Livestream.watch geschlossen werden, ebenso eine schriftliche Einverständniserklärung der Vortragenden
4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Livestream.watch alle zur Ausführung notwendigen technischen Voraussetzungen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und vorzulegen. Die Projektsprache ist deutsch, sofern schriftlich im Angebot nichts Besonderes vereinbart ist. Dies ist auch für erst durch das Projekt entstehende Informationen und Daten gültig. Sind die Leitungskapazitäten (Internet) am Auftragsort nicht ausreichend vorhanden oder brechen während der Übertragung zusammen, obliegt dies nicht der Leistungspflicht oder Haftung der Livestream.watch, welche ihre Dienstleistung trotzdem auftragsgemäß vor Ort zur Verfügung stellt.
5. Ungesetzliche Botschaften
Sind ungesetzliche Botschaften, Inhalte oder jedwede nicht mit den deutschen Gesetzen in Einklang zu bringende Arbeiten auszuführen, wird sich die Livestream.watch vorbehalten, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Livestream.watch behält sich vor, generell jede Arbeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Auftragssystematik
Die Beauftragung erfolgt in einem zeitlich vernünftigen Rahmen. Dieser Rahmen bedeutet mindestens 14 Tage vorherige schriftliche Bestätigung des Auftrages, da sonst Teilberechnungen für Vorarbeiten (siehe untenstehende Staffelung) berechnet werden. Livestream.watch wird entsprechende Vorbereitungen treffen, ihre Dienstleistung zu erbringen – ebenso der Auftraggeber nach Punkt 4.
Erfolgt eine Absage oder Storno nach Beauftragung, werden 25 Werktage vorher 15%, 20 Werktage vorher 20%, 16 Werktage vorher 30%, 8 Werktage vorher 50%, 4 Werktage vorher 85%, 1 Werktag vorher 100% der Projektgesamtsumme in Rechnung gestellt. Der Tag der Dienstleistung zählt hierzu nicht. Eine Absage ist möglich, jedoch nur auf einem Wege, welche der Livestream.watch eine Reaktion ermöglicht (Anruf, Mail, elektronische Medien – jedoch ohne Messenger-Dienste, wie z.B. WhatsApp, und Postweg).
Jede Übertragung erfolgt als eigener Auftrag. Grundsätzlich sind aber Rahmenverträge über ein Übertragungspaket (z.B. einer Veranstaltungsreihe) denkbar und durchführbar. Bei Beauftragungen (schriftliche Auftragsbestätigung) länger als 6 Wochen im Voraus und mehr als 4.000,00€ wird eine Anzahlung in Höhe von 15% fällig.
7. Schiedsgericht/Schlichtungsverfahren
Sofern beide Parteien einem ordentlichen Gerichtsverfahren vorgelagerten Schiedsverfahren/Schlichtungsverfahren zustimmen, wird ein solches angestrengt. Es wird darauf hingewiesen, dass dies eine erhebliche Verzögerung der Einigung bedeuten kann. Eine Bindung an das Schiedsgericht/Schlichtungsverfahren bleibt nicht bestehen. Der Gang zu einem ordentlichen Gericht bleibt hiervon unberührt. Beide Parteien können sich auf ein eigenes Schiedsverfahren/Schlichtungsverfahren einigen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Sitz der Livestream.watch. Es gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtes ist bis auf Weiteres ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. In einem solchen Fall werden alle Vertragsparteien sich verpflichten, einigend mitzuwirken, so dass der Vertrag weiterhin gültig und das Projekt durchführbar bleibt. Dieselbe Mitwirkungspflicht besteht bei eventuellen entstehenden Vertragslücken.
Livestream.watch 21.06.2020